Hausverbot


Eigentlich ist das Hausverbot schon seit dem Bestand der BRD rechtsgültig. Gastwirte haben die Pflicht, Kriminellen, Hausverbot zu erteilen. Außerdem gilt der Zusatz für das Geldwäscheverbot auch für kriminelle Vereinigungen wie Massenmörder, Drogenhändler, Diebe, Kriegsverbrecher, Erpresser, Räuber etc..

Da deren Taten als dokumentiert-bewiesen betrachtet werden können, setzen wir Gastronomen das als Allgemeinwissen voraus.

Autor: dersaisonkoch

Meisterkoch

Kommentar verfassen

Bitte logge dich mit einer dieser Methoden ein, um deinen Kommentar zu veröffentlichen:

WordPress.com-Logo

Du kommentierst mit deinem WordPress.com-Konto. Abmelden /  Ändern )

Facebook-Foto

Du kommentierst mit deinem Facebook-Konto. Abmelden /  Ändern )

Verbinde mit %s

%d Bloggern gefällt das: