Eigentlich ist das Hausverbot schon seit dem Bestand der BRD rechtsgültig. Gastwirte haben die Pflicht, Kriminellen, Hausverbot zu erteilen. Außerdem gilt der Zusatz für das Geldwäscheverbot auch für kriminelle Vereinigungen wie Massenmörder, Drogenhändler, Diebe, Kriegsverbrecher, Erpresser, Räuber etc..
Da deren Taten als dokumentiert-bewiesen betrachtet werden können, setzen wir Gastronomen das als Allgemeinwissen voraus.