Die Bod haben mir geschrieben.
„
Sehr geehrte Damen und Herren,
vielen Dank für Ihre E-Mail.
Im Rahmen des Autorenvertrags räumen Sie uns die Rechte zur Vervielfältigung und Verbreitung Ihres Titels für die Dauer der Vertragslaufzeit ein. Alle inhaltlichen Rechte verbleiben selbstverständlich bei Ihnen. Eine parallele Veröffentlichung desselben Titels in gleicher Ausstattung ist vertraglich nicht gestattet. Genaueres dazu entnehmen Sie bitte dem Autorenvertrag.
Unsere Buchverträge beziehen sich stets auf ein Buch in einer bestimmten Ausstattung (z.B. Paperback, Hardcover, Booklet, E-Book). Damit ist eine parallele Veröffentlichung unter bestimmten Voraussetzungen möglich.
Ein Beispiel: Angenommen, Sie haben eine Paperback-Variante oder ein E-Book bereits mit einem anderen Verlag umgesetzt, so stünde unsererseits einer zusätzlichen Veröffentlichung der Hardcover-Variante nichts im Wege.
In unseren Verträgen versichern Sie uns, dass Sie alle Rechte für die geplante Veröffentlichung besitzen. Wir empfehlen Ihnen entsprechend, die Verträge mit anderen Dienstleistern vorab zu prüfen, ob diese eine zusätzliche Veröffentlichung erlauben.
Bei Rückfragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Claudia Wiechmann
Books on Demand GmbH
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T +49 40 – 53 43 35 – 11
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